Gesundheitsplattform Die Gesundheitsplattform wurde als oberstes Organ des NÖ Gesundheitsfonds (NÖGUS) durch das NÖGUS-Gesetz 2006 ins Leben gerufen. Ihre Etablierung steht im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform des Bundes und der Gründung der Bundesgesundheitsagentur und 9 Gesundheitsplattformen. Österreichischen Gesundheitsreform 2005Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG 2006) dient als übergeordnete Planungsgrundlage für die ganzheitlichePlanung, Steuerung, Qualitätssicherung und Finanzierung des Gesundheitswesens. Auf Ebene der Bundesländer wird der ÖSG zu RSGs (= Regionaler Strukturplan Gesundheit) weiterentwickelt und detailliert. Im Zuge der Integrierten Leistungsangebotsplanung sollen - die Versorgungskapazitäten an den medizinischen indizierten Bedarf angepasst,
- die Dokumentation und Leistungserfassung auf den ambulanten Bereich ausgeweitet,
- die Dokumentation und Leistungserfassung extra- und intramural vereinheitlicht und
- für den ambulanten Spitalsbereich ein Finanzierungssystem entwickelt werden.
Gesamtökonomische Kostendämpfung und Effizienzsteigerung soll erreicht werden durch - bessere Abstimmung zwischen allen Versorgungssektoren
- Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und durch
- die Reduktion des stationären Bereichs (z.B. durch gemeinsame Steuerung, neue Nutzungs-,
Kooperations- und Organisationsformen zwischen intra- und extramuralem Leistungsbereich).
Zur Sicherung der Qualität von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen im Gesundheitswesen wird ein Qualitätssicherungsgesetz beitragen. Das Gesundheitstelematik Gesetz regelt die Sicherheit des Datentransfers im Gesundheitswesen und akkordiert die Einführung des Elektronischen Gesundheitsaktes (ELGA). Ein wesentlicher Punkt der Gesundheitsreform ist ein klares Bekenntnis zur Gesundheitsförderung, die bereits in der „Vorsorge NEU“ zum Ausdruck kommt.
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